Der Landesverband kritisiert die zusätzlichen Kosten und den bürokratischen Aufwand. Die begrenzten Fördermittel und das Fehlen einer einheitlichen Mehrweg-Poollösung erschweren aus seiner Sicht die Umstellung. Auch für Verbraucherinnen und Verbraucher können höhere Preise entstehen.
Für Mehrwegpoolsysteme und betriebseigene Mehrweglösungen sind Zuschüsse von jeweils bis zu 500 Euro je Betriebsstätte, für Spülmaschinen bis zu 2.000 Euro je Betriebsstätte möglich. Da die Mittel begrenzt sind und kein Rechtsanspruch besteht, empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung.
Informationen zur Verpackungssteuer
Der Landesverband begleitet die Umsetzung weiterhin kritisch.
