Allgemeine Geschäftsbedingungen

Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Berlin Brandenburg

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

Diese Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Seminar- und Fortbildungsveranstal-tungen (auch Meisterkurse), die von der Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Berlin Branden-burg durchgeführt werden. Ergänzungen gibt es als Anhang für die AZAV- Maßnahmen der ADB - BB.

2. Vertragspartner
In der genauen Einzelbeschreibung jedes Seminar- oder Fortbildungsangebots ist der ausrichtende Veranstalter genannt. Der genannte Veranstalter wird der Vertragspartner des Anmelders. Anmel-der ist, wer eine Veranstaltung bucht. Anmelder und die für den Besuch der gebuchten Veranstal-tung angemeldete Person (Teilnehmer) müssen nicht identisch sein.

3. Anmeldung
Anmeldungen können ausschließlich über das zur Verfügung gestellte Online-Formular, per
E-Mail, per Telefax oder schriftlich erfolgen. Eine solche Anmeldung ist stets ein für den Anmelder bindendes Angebot an den Veranstalter, einen Vertrag abzuschließen. Den Eingang der Anmel-dung erhält der Anmelder bestätigt. Darin alleine liegt noch keine Annahme des Angebots durch den Veranstalter. Der Veranstalter ist berechtigt, das Angebot des Anmelders innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Buchungsbestätigung anzunehmen. Diese kann per E-Mail, per Fax oder schriftlich übermittelt werden. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Teilnahme an einer Veranstaltung. Die Anzahl der Teilnehmer ist beschränkt. In der Regel berücksichtigt der Veranstal-ter Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs.

4. Zahlung
Mit Zusendung der Buchungsbestätigung erhält der Anmelder eine Rechnung. Auf der Rechnung ist das Fälligkeitsdatum angegeben. Der Rechnungsbetrag ist bis zum Fälligkeitsdatum ohne Skontoab-zug zu bezahlen. Ist ausnahmsweise kein Fälligkeitsdatum angegeben, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skontoabzug vorzunehmen. Der Veranstalter weist darauf hin, dass eine Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung grundsätzlich nur ermöglicht wird, wenn die Leistungen vor Inanspruchnahme bezahlt sind. Ausnahmen gelten nur, wenn der Veranstalter eine abweichende Vereinbarung schriftlich bestätigt.

5. Stornierung
Der Anmelder kann den Vertrag durch schriftliche Erklärung vor Beginn der gebuchten Veranstal-tung stornieren. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Bearbeitungsgebühr be-trägt, sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde, 25 Prozent des vereinbarten Gesamt-preises, maximal jedoch 300 EUR, wenn die Stornierung bis zum 14. Tag vor Beginn der gebuchten Veranstaltung erfolgt. Der Tag der Veranstaltung zählt dabei nicht mit. Storniert der Anmelder da-nach, beträgt die Bearbeitungsgebühr 50 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises. Erfolgt eine Stornierung später als bis zum 3. Tag vor Beginn der Veranstaltung (Berechung wie oben) oder er-scheint ein angemeldeter Teilnehmer nicht zur Veranstaltung, ist der Veranstalter nicht verpflich-tet, den vereinbarten Preis zurückzuzahlen. In allen Fällen bleibt dem Anmelder der Nachweis vor-behalten, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Veranstal-ter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihm ein höherer Schaden entstanden ist.

6. Ersatzteilnehmer
Für einen oder mehrere von ihm benannte Teilnehmer kann der Anmelder Ersatzteilnehmer be-nennen. Aus organisatorischen Gründen ist dies nur bis zum 2. Tag vor Beginn der gebuchten Ver-anstaltung (Berechnung wie bei 5.) möglich. Der Veranstalter behält sich vor, ungeeignete Ersatz-teilnehmer im Einzelfall abzulehnen. Für die Benennung von Ersatzteilnehmern entstehen keine Kosten.

7. Leistungen des Veranstalters
Inhalt und Ablauf der Seminar- und Fortbildungsveranstaltungen können der veröffentlichten Ein-zelbeschreibung entnommen werden. Sofern Prüfungen durch Dritte durchgeführt werden (wie z.B. bei Meisterprüfungen), fallen i.d.R. Prüfungsgebühren an. Die Durchführung der Prüfung ist nicht Leistung des Veranstalters, die Prüfungsgebühren daher auch nicht vom vereinbarten Ge-samtpreis umfasst, sondern vom Anmelder oder Teilnehmer separat zu zahlen. Führt der Veran-stalter selbst Prüfungen durch, gelten gesonderte Prüfungsbestimmungen, die vom Anmelder o-der Teilnehmer gesondert anzuerkennen sind.
Getränke und Mahlzeiten sind nur dann und nur in dem Umfang Bestandteil des Vertrages, wenn/wie dies in der Einzelbeschreibung der gebuchten Veranstaltung erwähnt wird. Jeder Teil-nehmer erhält nach erfolgreicher Teilnahme der gebuchten Veranstaltung über seine Teilnahme ein Zertifikat.

8. Widerrufsrecht
Ist der Anmelder Verbraucher, steht ihm das folgende Widerrufsrecht zu:

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von
Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wider-rufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Berlin Brandenburg
Im Verbund der Akademie Deutsches Bäckerhandwerk (ADB)

Seydlitzstr. 5, 12247 Berlin
Web: www. baecker-berlin.de
E-Mail: info@adb-bb.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren (und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben).
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30
Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der
Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist
begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.)
Ende der Widerrufsbelehrung

9. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz seiner gesetzlichen Vertreter, Er-füllungsgehilfen, Verrichtungsgehilfen oder Angestellten. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verlet-zung von Leben, Körper oder Gesundheit des Anmelders oder Teilnehmers, hier haftet der Veran-stalter auch für sonstige Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf typische vorhersehbare Schäden be-schränkt. Bei Absage der gebuchten Veranstaltung durch den Veranstalter infolge zu geringer Teil-nehmerzahl, höherer Gewalt oder anderer Umstände, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (vgl. 12.), beschränkt sich die Haftung des Veranstalters auf die Erstattung des bereits bezahlten Preises. Eine Haftung wegen Reise- oder Hotelkosten bzw. Arbeitsausfall besteht nicht.

10. Änderung von Inhalt und Ablauf der Veranstaltung
Der Veranstalter kann Inhalt und Ablauf der Veranstaltung anpassen oder einen anderen
Referenten einsetzen. Dies gilt nur, wenn der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten
bleibt und die Änderungen für den Anmelder unter Berücksichtigung dessen Interessen
zumutbar sind.

11. Absage durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann bei zu geringer Teilnehmerzahl die Veranstaltung bis zu sieben Tage vor ge-planter Durchführung (Berechung wie bei 5.) absagen, sofern für eine bestimmte Veranstaltung keine andere Frist vereinbart ist. Der Veranstalter wird in diesem Fall versuchen, einen Ersatzter-min anzubieten. In Fällen höherer Gewalt oder in allen anderen Fällen, in denen der Veranstalter seine Hinderung, die Veranstaltung durchzuführen, nicht zu vertreten hat, kann er die Veranstal-tung bis zum letzten Tag vor deren geplanten Beginn absagen. Zu diesen Fällen gehört auch die Er-krankung / der Ausfall eines Referenten. Die Rechte des Anmelders beschränken sich in diesem Fall auf die Erstattung des bereits bezahlten Preises (siehe 10.). Auch die Teilnehmer haben keine wei-tergehenden Rechte.

12. Datenschutz
Der Veranstalter ist verpflichtet, alle einschlägigen Datenschutzgesetze (insb. Bundesdatenschutz-gesetz) einzuhalten. Der Veranstalter behandelt die ihm überlassenen personenbezogenen Daten vertraulich. Soweit der Anmelder nichts anderes angibt, dürfen die Fachschulen oder die Mitglieds-verbände der ADB ihn über zukünftige Seminare und Fortbildungsveranstaltungen informieren. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

13. Gerichtsstand
Ist der Anmelder Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuch, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtssand für alle Verpflichtun-gen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Veranstalters.

14. Rechtswahl
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts (CISG).

15. Salvatorische Klausel
Sollten Regelungen des Vertrages oder einzelne Regelungen dieser Geschäfts- und Teilnahmebe-dingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Vielmehr vereinbaren Veranstalter und Besteller, eine unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Dies gilt auch im Fall von Regelungslücken.

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